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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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+ Zerobonds

+ Zertifikat

+ Zinseszinseffekt

- Zwischengewinn
Unter Zwischengewinn versteht man den im Anteilwert enthaltenen Ertragsanteil des laufenden Geschäftsjahres, soweit er aus Zinsen und Zinsansprüchen besteht. Bei Rückgabe oder Verkauf von Anteilen unterliegt der Zwischengewinn der Einkommen- und Kapitalertragsteuer, kann aber auch bei Käufen steuerlich geltend gemacht werden. Werden Zwischengewinne im Zuge einer Veräußerung erzielt, sind diese abgeltungssteuerpflichtig. Werden innerhalb des Geschäftsjahres Anteile gekauft, erwirbt der Käufer die bisher aufgelaufenen Zwischengewinne mit. In dem Fall stellen die Zwischengewinne für den Käufer negative Einkünfte aus Kapitalvermögen dar; siehe auch Stückzinstopf.

+ Zykliker

Freitag, 18.05.2012, 05:01

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