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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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- Jahresbericht
Eine Kapitalanlagegesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich - spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres - einen Jahresbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Er  enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung bzw. Thesaurierung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die Kapitalanlagegesellschaft zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.

+ Junk Bonds

Freitag, 18.05.2012, 04:59

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