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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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- Abgeltungsteuer
Bislang hatte die insbesondere von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften einbehaltenen Steuern auf Kapitalerträge (Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer) lediglich den Charakter einer Vorauszahlung auf die vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommensteuer. Seit dem 1. Januar 2009 ist die erhobene Steuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet; man spricht deshalb von der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. Rechtstechnisch wird diese Steuer jedoch als Kapitalertragsteuer bezeichnet. Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird oder wenn keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt wird.

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Sonntag, 05.02.2012, 13:43

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