Logo: FRANKFURT-TRUST
Volltextsuche | Startseite  | Sitemap | Kontakt | LogIn MeinDepot@FT | LogIn E-Reporting@FT
 


Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | X | Z
 

+ AAA

+ Abgeltungsteuer

+ ABS (Asset Backed Securities)

+ Ad-hoc-Meldung

+ Agio

+ Aktie

+ Aktienfonds

+ Aktiengesellschaft (AG)

+ Aktienindex

+ Aktienkurs

+ Aktives Fondsmanagement

+ Alpha

+ Anlagegrundsätze

+ Anlagehorizont

+ Anlagepolitik

+ Anlegerschutz

+ Anleihen

+ Anteil

+ Anteilschein

+ Anteilwert

- Arbeitnehmer-Sparzulage
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20 Prozent von max. 400 Euro. Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Kapitalanlagegesellschaft erstellt ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage zum Ablauf der Sperrfrist an die Kapitalanlagegesellschaft oder das Kreditinstitut, das das VL-Depot führt.

+ Asset-Allokation

+ Ausgabeaufschlag

+ Ausgabepreis

+ Ausländische Quellensteuer

+ Ausschüttung

+ Ausschüttungsgleicher Ertrag

+ Auszahlplan

Sonntag, 05.02.2012, 13:55

Fondsfinder

© 2012, FRANKFURT-TRUST |  Rechtlicher Hinweis | Impressum | Datenschutz