Logo: FRANKFURT-TRUST
Volltextsuche | Startseite  | Sitemap | Kontakt | LogIn MeinDepot@FT | LogIn E-Reporting@FT
 


Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | X | Z
 

+ Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

- Kapitalertragsteuer
Beträgt 25% (zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) für die Zins- und Dividendenerträge eines Fonds; eine Abstandnahme vom Steuerabzug kann durch Vorlage eines Freistellungsauftrages bzw. einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung erfolgen.

Des weiteren werden seit 2009 für Wertpapiere, die nach dem 1.1.2009 gekauft wurden, beim Verkauf entstandene Kursgewinne ebenfalls mit der Kapitalertragsteuer belastet.

siehe auch Abgeltungsteuer

+ Konjunktur

+ Kurs-Gewinn-Verhältnis

Freitag, 18.05.2012, 04:43

Fondsfinder

© 2012, FRANKFURT-TRUST |  Rechtlicher Hinweis | Impressum | Datenschutz