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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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- Geschlossene Fonds
Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird Geld für ein definiertes Projekt gesammelt. Bei Platzierung wird ein Fondsvolumen vorgegeben. Sobald dieses erreicht ist, also vollständig gezeichnet wurde, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich und der Fonds wird geschlossen. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Aufgrund ihrer mangelhaften Vergleichbarkeit sind die Anteile wenig liquide, zumal Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme des Anteils durch den Emittenten während der Laufzeit haben.

Gegenteil: Offene Fonds

+ Geschäftsjahr

+ Growth-Ansatz

Freitag, 18.05.2012, 04:37

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