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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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+ Value-Ansatz

+ Vergleichsindex

+ Verkaufsprospekt

+ Vermögensaufstellung

- Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL)
Die vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die VL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VL mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Sparzulage ist jährlich mit der Steuererklärung zu beantragen. Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, so dass die Jahresbruttolohngrenze deutlich höher liegen kann. Die Auszahlung erfolgt bei Vertragsende. Der Sparvertrag läuft sechs Jahre, anschließend folgt eine Sperrfrist von höchstens einem Jahr. Danach kann der VL-Sparer frei über das Geld verfügen.

Aktienfonds bieten höhere Renditechancen als Banksparpläne oder Bausparverträge. Allerdings ist auch das Verlustrisiko höher als bei diesen Anlageformen.

+ Vertragsbedingungen

+ Verwaltungsvergütung

+ Volatilität

+ Vollmacht

Freitag, 18.05.2012, 04:30

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