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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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- Einkommensteuer
Dem Anleger in deutschen Investmentfonds fließen die Erträge der Fonds, bestehend aus Dividenden, Zinsen, Bezugsrechtserlösen, Gewinnen aus kurz laufenden Termingeschäften und/oder Mieteinnahmen etc. jährlich in Form der Ausschüttung/Thesaurierung zu. Die Erträge sind - unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder thesauriert werden - entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz beim privaten Anleger als 'Einkünfte aus Kapitalvermögen' zu versteuern. Allerdings ist nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren - unabhängig von der Besitzdauer im Fonds - sowie Bezugsrechtserlöse, die vom Fonds ausgeschüttet werden, sind steuerfrei.

+ Einmalanlage

+ Emerging Markets

+ Emission

+ Emittent

+ Ertrag

+ Exchange Traded Funds (ETFs)

Freitag, 18.05.2012, 03:58

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