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Fondslexikon

Im Fondslexikon erläutern wir Ihnen die Fachbegriffe zum Thema "Fonds".
Durch Klick auf den jeweiligen Begriff gelangen Sie zur Erläuterung.
 
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- Futures
Börsengehandelte Termingeschäfte auf einen bestimmten Basiswert, zum Beispiel einen Aktienindex. Beide Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, sind zur Erfüllung dieser Geschäfte verpflichtet. Der Käufer geht eine so genannte Long-Position ein und verpflichtet sich, eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Basiswerts zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu einem bei Abschluss festgelegten Preis zu kaufen. Der Käufer eines Futures spekuliert also auf steigende Kurse, da er dann den Basiswert zu einem günstigeren Preis beziehen kann. Der Verkäufer eines Futures geht eine Short-Position ein und spekuliert auf fallende Kurse. Er ist verpflichtet, den Basiswert bei Fälligkeit des Kontraktes zu einem vorher vereinbarten Preis zu liefern. Bei Futures muss eine etwaig entstehende Differenz aufgrund von Kursverlusten des unterlegten Wertpapiers täglich in Geld ausgeglichen werden.

Freitag, 18.05.2012, 03:27

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