| Volltextsuche | Startseite | Sitemap | Kontakt | LogIn MeinDepot@FT | LogIn E-Reporting@FT | ||
![]() ![]() | Proxy Voting PolicyProxy Voting der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH (nachfolgend „FRANKFURT-TRUST“) Grundsätze zur Ausübung des Stimmrechts Der FRANKFURT-TRUST strebt keine unternehmerische Verantwortung für eine Gesellschaft in seinem Gesamt-Portefeuille an. FRANKFURT-TRUST handelt unabhängig von den Interessen Dritter und primär im Interesse der Anteilseigner seiner Fonds und der Integrität des Marktes. Als Kapitalanlagegesellschaft ist sich FRANKFURT-TRUST seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Durch sein Handeln am Markt, den Kontakt zu der Führungsebene von Unternehmen und sein Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen übt FRANKFURT-TRUST im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf die Entscheidungen von Aktiengesellschaften aus. In den Fällen, in denen FRANKFURT-TRUST Bestände in einem Volumen hält, von dem Einfluss auf das Abstimmungsergebnis ausgehen kann, verpflichtet sich FRANKFURT-TRUST, auf Hauptversammlungen sein Votum entsprechend intern definierter Regeln abzugeben. Die Ausübung von Stimmrechten aus inländischen Aktien sieht FRANKFURT-TRUST grundsätzlich als geboten an. Die Umsetzung der Regeln in konkrete Handlungsanweisungen überwacht ein Gremium (Proxy Voting Committee, nachfolgend „PVC“ genannt). Ein persönliches Auftreten des FRANKFURT-TRUST auf Hauptversammlungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In der Regel wird der FRANKFURT-TRUST eine bzw. mehrere Depotbank(en) mit der Abstimmung entsprechend der Vorgaben betrauen; alternativ kann sich der FRANKFURT-TRUST eines „Voting Agent“ bedienen, dem konkrete Anweisungen für das Abstimmungsverhalten zur Verfügung gestellt werden. Sieht sich FRANKFURT-TRUST mit Interessenkonflikten konfrontiert, wird er sich einer Abstimmung enthalten. In Ländern mit ‚Share Blocking’ (Aktien müssen in einer bestimmten Frist vor der Hauptversammlung gehalten werden) oder in denen hohe Kosten anfallen, wird FRANKFURT-TRUST nicht abstimmen. Grundsätze des Abstimmungsverhaltens Bei seinem Abstimmungsverhalten lässt sich FRANKFURT-TRUST von der Maxime leiten, dass der Wert eines Unternehmens von seiner langfristigen Einbettung in Markt und Gesellschaft abhängt. FRANKFURT-TRUST achtet daher darauf, dass sich ein Unternehmen an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der sozialen und ethischen Verantwortung, der Transparenz und der Stetigkeit orientiert. Das Postulat der Wirtschaftlichkeit verlangt einen schonenden Umgang des Unternehmens sowohl mit den eigenen Mitteln als auch mit den Ressourcen der Gesellschaft und der Erde. Auf allen Ebenen der Leistungserbringung müssen Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. In diesem Sinne sind sowohl überhöhter Umweltverbrauch als auch unangemessene Bezahlung von mit dem Unternehmen verbundenen Personen abzulehnen. Das Ergebnis der Gegenwart darf nicht zu Lasten der Zukunft überhöht werden. Wirtschaftlich sinnvolle Veränderungen dürfen nicht verhindert, unangemessene Risiken müssen ausgeschaltet werden. Soziale und ethische Verantwortung ist eng mit der Wirtschaftlichkeit verbunden. Ein Unternehmen kann im Markt und in der Gesellschaft nur bestehen, wenn es sich als Teil des Ganzen sieht. Die Vernachlässigung sozialer und ethischer Aspekte zieht stets Folgekosten nach sich, die den Wert eines Unternehmens mindern. Die Ausbeutung von Menschen und der Natur ist unbedingt zu vermeiden. Standorte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen unter globalen Aspekten im Interesse des Unternehmens, seiner Anteilseigner und seiner Interessengruppen entwickelt werden. Das Handeln eines Unternehmens muss analysierbar und kontrollierbar sein. Dies setzt Transparenz voraus. Sowohl als Vertreter von Anteilseignern als auch als Teil der Gesellschaft erwarten wir von einem Unternehmen Offenheit nach innen und nach außen. Die Kontrolle durch die Gremien des Unternehmens und durch die Öffentlichkeit muss funktionieren. In diesem Sinne spielt sowohl die Kommunikation nach außen als auch die Ausgestaltung der Unternehmensaufsicht eine Rolle. Dazu sind die fachliche Eignung von Kontrollinstanzen und deren Unabhängigkeit notwendig sowie die Effizienz und Effektivität des Kommunikationsprozesses. Die Rechenschaft des Unternehmens muss umfassend, richtig und zeitnah sein. Führung und Kontrolle dürfen nicht miteinander verwoben sein. Langfristiger Erfolg setzt Stetigkeit voraus. Ein Unternehmen ohne Strategie eignet sich nicht für die Steigerung des Anlageertrags. Die Stetigkeit eines Unternehmens spiegelt sich sowohl in der Produkt- als auch in der Personal- und Standortpolitik eines Unternehmens wider. Häufige Sprünge können nicht gutgeheißen werden. In wesentliche Strategieänderungen müssen die Aktionäre frühzeitig eingebunden werden. Die Hauptversammlung ist nicht der Ort, Überraschungen zu verkünden. Anträge, deren Tragweite nicht zu überschauen ist, müssen abgelehnt werden. Abstimmungsregeln nach Hauptgruppen Aus den Abstimmungsgrundsätzen sind Verhaltensanweisungen abzuleiten, die vom PVC grundsätz-lich beachtet werden müssen. Darüber hinaus hat das Gremium die Pflicht, den Sinn der Grundsätze im Abstimmungsverhalten zu beachten. Grundsätzliche Regeln sind nachstehend konkretisiert. Kapital- und Eigentümerstruktur Es ist darauf zu achten, dass das Eigenkapital der Gesellschaft in einem vernünftigen Verhältnis zu den Risiken der Unternehmenstätigkeit steht und sich aus neuen Strategien keine Gefährdungen er-geben. Aktien stellen Risikokapital dar und sollten entsprechend mit gleichen proportionalen Mitspracherechten ausgestattet sein; die Begebung von Vorzugsaktien wird prinzipiell nicht gutgeheißen. Die Verwässerung von Aktionärsrechten durch Vorratsbeschlüsse zu Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss sind kritisch zu betrachten. Der richtige Preis eines Unternehmens und seine richtige Positionierung wird vom Markt bestimmt; Maßnahmen, die auf die Verhinderung von Übernahmen bzw. den Ausschluss von Aktionären abzielen, werden grundsätzlich abgelehnt. Management und Aufsicht Ein hoher Grad an Qualifizierung und Unabhängigkeit sind die Leitlinien für die Beurteilung von Management und Aufsicht. Die Unternehmensführung muss über die Ausbildung und Erfahrung verfügen, um das Unternehmen zu steuern. Das Führungsgremium muss darüber hinaus so besetzt sein, dass eine sinnvolle Aufgabenteilung und Steuerung der Unternehmensbereiche gewährleistet ist. Die Organisation der Führung muss den Marktgegebenheiten Rechnung tragen. Zwischen Führung und Aufsicht darf es keine Interessenverknüpfungen geben. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Personen, die zuvor wesentliche Verantwortung in der Unternehmensführung trugen, ist nur in geringem Umfang zu tolerieren; der Wechsel des CEO auf den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden wird prinzipiell abgelehnt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft darf wirtschaftlich nicht von der beauftragenden Firma abhängen; sie darf keine entscheidenden Personen aus der Gesellschaft rekrutiert haben. Kompensationsstruktur Die Bezahlung von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeitern soll angemessen sein. Dabei sind Bedeutung und Ertragskraft des Unternehmens zu berücksichtigen. Leistungsbezogenheit der Kompensation wird gewünscht, sie muss aber auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sein und darf nicht zur Schaffung von Ertragsspitzen verleiten. Der Erfolg des Unternehmens bemisst sich nicht ausschließlich am Gewinn, sondern auch an der Erfüllung strategischer Ziele, wozu Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktanteile gehören können. Kommunikation Von einer Aktiengesellschaft wird eine zielgerichtete Kommunikation über die Vergangenheit und über wesentliche die Zukunft beeinflussende Faktoren erwartet. Sie hat dafür eine sinnvolle Kommunikationsinfrastruktur aufrecht zu erhalten. Interessenkonflikte müssen offengelegt werden. Fehlinformation, unzureichende oder verspätete Kommunikation wesentlicher Tatbestände gegenüber den Aktionären kann nicht toleriert werden; in gravierenden Fällen können Vorstand und/oder Aufsichtsrat die Entlastung verweigert werden. Organisation und Dokumentation Die Verantwortung für die Formulierung der Proxy Voting-Grundsätze hat die Geschäftsführung des FRANKFURT-TRUST. Sie bestimmt das ‚Proxy Voting Committee’, das die Durchführung des Abstimmungsprozesses überwacht, den bzw. die Verantwortlichen für das Verfahren bestimmt und in Zweifelsfällen die Entscheidung über das Abstimmungsverhalten trifft. In Abstimmung mit der Geschäftsführung kann sich das PVC der Dienste eines Proxy Voting Agent bedienen. Über die Hauptversammlungen, auf denen eine Abstimmung stattgefunden hat, ist eine Statistik zu führen. In Fällen, in denen gegen den Vorstand gestimmt werden soll, ist die Geschäftsführung zu unterrichten. Über das Abstimmungsverhalten ist per Jahresende ein Bericht anzufertigen, der der Geschäftsführung vorgelegt wird. Die Proxy Voting Policy wird in regelmäßigen Abständen überprüft und, sofern erforderlich, an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
![]() | Freitag, 18.05.2012, 02:59 Fondsfinder![]() |
![]() | ||
| © 2012, FRANKFURT-TRUST | Rechtlicher Hinweis | Impressum | Datenschutz | ||