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Orderannahmeschluss für Anteilausgabe und -rücknahme

Der FRANKFURT-TRUST trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem er sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Wir lassen keine mit Market Timing oder ähnlichen Praktiken verbundenen Tätigkeiten zu und behalten uns bei Verdachtsfällen das Recht vor, Kauf- oder Verkaufsaufträge abzulehnen. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um die anderen Anleger des Fonds zu schützen. Der FRANKFURT-TRUST hat daher für die Anteilausgabe und Anteilrücknahme einen Orderannahmeschluss festgelegt, bis zu dem Aufträge für die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen bei uns oder der Depotbank vorliegen müssen. Dieser Orderannahmeschluss kann vom FRANKFURT-TRUST jederzeit geändert werden.

Werden Aufträge für die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen unter Einschaltung anderer Kreditinstitute getätigt, können andere Orderannahmeschlusszeiten gelten.

Anteilausgabe

Für die Anteilausgabe gilt ein Orderannahmeschluss von 14:00 Uhr. Abweichend hiervon wurde der Orderannahmeschluss für den FT AccuGeld und FT Liquima auf 15:30 Uhr sowie für den FT DollarGeld auf 11:30 Uhr festgesetzt. Liegt dem FRANKFURT-TRUST oder der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss ein unwiderruflicher Kaufauftrag vor, erfolgt die Anteilausgabe in Abhängigkeit von der Fondsart zum Ausgabepreis des Orderannahmetages, wenn dieser zugleich Börsentag in Frankfurt am Main ist, oder am nächsten Börsentag. Die nachstehende Tabelle informiert über die je Fonds geltende Praxis. Liegt der unwiderrufliche Kaufauftrag nach dem vorgenannten Orderannahmeschluss beim FRANKFURT-TRUST oder der Depotbank vor, verschieben sich die Anteilausgabe und der maßgebliche Ausgabepreis um einen Börsentag.

Anteilrücknahme

Für die Anteilrücknahme gilt ein Orderannahmeschluss von 14:00 Uhr. Abweichend hiervon wurde der Orderannahmeschluss für den FT AccuGeld und FT Liquima auf 15:30 Uhr sowie für den FT DollarGeld auf 11:30 Uhr festgesetzt. Liegt dem FRANKFURT-TRUST oder der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss ein unwiderruflicher Rücknahmeauftrag vor, erfolgt die Anteilrücknahme in Abhängigkeit der Fondsart zum Rücknahmepreis des Orderannahmetages, wenn dieser zugleich Börsentag in Frankfurt am Main ist, oder am nächsten Börsentag. Die nachstehende Tabelle informiert über die je Fonds geltende Praxis. Liegt der unwiderrufliche Rücknahmeauftrag nach dem vorgenannten Orderannahmeschluss beim FRANKFURT-TRUST oder der Depotbank vor, verschieben sich die Anteilrücknahme und der maßgebliche Rücknahmepreis um einen Börsentag.

 

Tabelle Orderannahmeschluss

 

Sonntag, 05.02.2012, 12:58

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