| Volltextsuche | Startseite | Sitemap | Kontakt | LogIn MeinDepot@FT | LogIn E-Reporting@FT | ||
![]() ![]() | Best Execution PolicyGemäß den Regelungen der MiFID sind Kapitalanlagegesellschaften, soweit sie die Dienstleistung „Drittport-folioverwaltung bzw. Drittportfolioberatung erbringen, verpflichtet eine Best Execution Policy („Policy“) aufzustellen. Neben den nachfolgend dargestellten Grundsätzen gelten die für das jeweilige Sondervermögen gesondert vereinbarten Regelungen zur Orderausführung. Die Grundsätze der Best Execution gelten im Bereich der Drittportfolioverwaltung bzw. der Drittportfolioberatung. Sie finden keine Anwendung auf das Depotgeschäft und die Ausgabe- und Rücknahme von Fondsanteilen durch FRANKFURT-TRUST.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen sind in §§ 33a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und § 12 Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens und Organisationsverordnung (WpDVerVO) dargestellt. Sofern dem FRANKFURT-TRUST keine ausdrücklichen Weisungen (z.B. in Form einer Brokerliste) vorliegen, greifen die nachfolgend dargestellten Regelungen zur Best Execution, um dauerhaft das bestmögliche Ergebnis bei der Orderausführung zu erreichen. Bestandteil unserer Policy ist auch eine Aufstellung der Broker und Handelspartner, die ihrerseits wiederum über eine eigene Best Execution Policy verfügen und somit gleich bleibend bestmögliche Ergebnisse liefern. Die Grundsätze der Orderausführung der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH können Sie hier einsehen.
![]() | Freitag, 18.05.2012, 02:55 Fondsfinder![]() |
![]() | ||
| © 2012, FRANKFURT-TRUST | Rechtlicher Hinweis | Impressum | Datenschutz | ||